Ab einem Alter von drei Jahren haben Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Aber auch die Betreuung von Kindern unter drei Jahren verbessert sich zunehmend ein Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz soll ab dem vollendeten ersten Lebensjahr am 1. August 2013 eingeführt werden. Die Kosten für einen Kindertagesstättenplatz sind vom Einkommen abhängig. Anträge auf Ermäßigung der Elternbeiträge können beim Jugendamt gestellt werden. Teilweise kann es auch sein, dass das Jugendamt einen Zuschuss zahlt; auch das ist vom Einkommen und etwaigen Schulden abhängig. Bei Einrichtungen, die ausschließlich auf Elterninitiativen beruhen, kommt meist noch ein fester Kostenanteil hinzu, den die Eltern leisten müssen. Eine Ermäßigung ist in den meisten Fällen nicht möglich.
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Fachberatung Kindertagesstätten
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