Tagesmütter/Tagesväter sind eine Alternative zur institutionellen Betreuung. Da meist mehrere Kinder betreut werden, findet Ihr Kind auch hier Kontakte zu anderen Kindern. Tagesmütter werden durch das Jugendamt vermittelt oder durch soziale Einrichtungen wie etwa Kinderschutzbund, Familienbildungsstätten oder Tagesmüttervereine. Erkundigen Sie sich über die Möglichkeiten. Wichtig ist eine klare vertragliche Vereinbarung mit der Tagesmutter zu treffen. Sie sollten darauf achten, dass die Tagesmutter versichert ist, eine Pflegeerlaubnis nachweisen kann, die durch das Jugendamt erteilt wird und auch eine Qualifizierung als Tagesmutter absolviert hat. Diese Gesetzesvorschriften sind für alle Tagesmütter bindend. Ab dem 01.08.2009 können alle Eltern ihr Kind beim zuständigen Jugendamt anmelden und zahlen dann abhängig von ihrem Einkommen, vom Alter des Kindes und von der betreuten Stundenanzahl einen Elternbeitrag wie im Kindergarten auch. Die Tagespflege ist für diejenigen frei, die bereits ein Geschwisterkind in einer Kindertagesstätte mit 45 Stunden betreuen lassen. Das Jugendamt bezahlt den Tagesmüttern einen Stundenlohn. Die Betreuungszeiten müssen nachgewiesen werden. Die Elternbeitragstabelle erhalten Sie bei Ihrem Jugendamt. Eine Bezahlung durch das Jugendamt erfolgt nur für Tagesmütter, die vom Jugendamt anerkannt sind und eine Pflegeerlaubnis haben. Für andere Tagesmütter erhalten Sie einen Zuschuss, sofern die Eignung und die Bereitschaft zur Qualifizierung festgestellt wird.
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Familiäre Kindertagespflege ist eine gleichwertige Alternative zum Kindergarten und ein flexibles Angebot für Kinder aller Altersklassen. Qualifizierte und geeignete Tagespflegepersonen fördern Kinder in häuslicher Umgebung. Wir vermitteln und beraten individuell und informieren über alle Bereiche der Kindertagespflege in pädagogischer und rechtlicher Hinsicht.
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