Gleichstellungspolitik
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Gleichstellungspolitik

Gleichstellungspolitik bedeutet, auf die Beseitigung von Diskriminierungen und die Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen - Gesellschaft, Familie und Beruf - hinzuwirken. Verankert wurde die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Deutschland 1949 im unserem Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2. Seitdem ist die rechtliche, gesellschaftliche und politische Gleichstellung von Frauen und Männern in unserer Verfassung festgeschrieben, aber die Wirklichkeit zeigt, dass wir von einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern noch weit entfernt sind. Um die Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern voranzubringen, wurden vor über 20 Jahren sogenannte kommunale Frauenbüros/Gleichstellungsstellen eingerichtet. Als Interessenvertretung für Frauen wirken, begleiten und gestalten - zusammen mit der Verwaltung und anderen - die Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte das kommunale Handeln mit und sind in allen Gleichstellungsfragen und anderen frauenspezifischen Belangen eine erste Ansprechpartnerin, die passgenaue Hilfe geben oder vermitteln kann.

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