Zwangsverheiratungen liegen dann vor, wenn mindestens einer der Eheleute durch die Ausübung von Gewalt oder durch Drohungen zum Eingehen einer formellen oder informellen (also durch eine religiöse oder soziale Zeremonie geschlossenen) Ehe gezwungen wird. Eine mögliche Weigerung einer der Ehepartner hat entweder kein Gehör gefunden oder der/die Betroffene hat es nicht gewagt, sich zu widersetzen. Auch die Bedrohung der Betroffenen mit existenziellen, finanziellen oder ausländerrechtlichen Konsequenzen kann zu einer Zwangsverheiratung führen. Die Motive, die einer Zwangsverheiratung zu Grunde liegen, sind vielfältig. In Deutschland sind vor allem Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund von Zwangsheirat betroffen.
Zur stärkeren Bekämpfung und und zum besseren Schutz vor Zwangsverheiratung in Deutschland wurde kürzlich ein neues Gesetz verabschiedet. Es heißt Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Verfahren und ist seit Juli 2011 in Kraft. Damit ist Zwangsheirat in Deutschland ein eigenständiger Straftatbestand in unserem Strafgesetzbuch.
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