Stalking

Gewalt gegen Frauen und Kinder

Stalking

Unter "Stalking" fallen Handlungen wie fortgesetzte Verfolgung, Überwachen, Beobachten einer Person, unerwünschte Versuche, körperlich oder verbal mit der Person Kontakt aufzunehmen, obsessives Auflauern und Nachstellen, wiederholte Anrufe oder Senden von Briefen, Faxen oder E-Mails und ebenso eine häufige demonstrative Anwesenheit in der Nähe des Opfers, wiederholte und dauerhafte Belästigung, bei der die Täter ihre Opfer in Angst und Panik versetzen. Dazu gehören auch Drohungen gegenüber ihren Familienangehörigen, Ausspionieren der Wohnung und des Lebenswandels, unerwünschte Kontakte am Arbeitsplatz oder Zusendung von Geschenken oder Warenbestellungen etc. In schweren Fällen kann dies von tätlichen Übergriffen, sexueller Nötigung oder bis zu Mord reichen. Stalkingverhaltensweisen sind insbesondere in der Trennungsphase einer gewalttätigen Beziehung zu erwarten. Stalkinghandlungen beeinträchtigen die persönliche Lebensgestaltung schwerwiegend. Stalking kann unter Umständen über viele Monate bis Jahre andauern.

Was tun gegen Stalking?

Stalking-Opfer sollten frühzeitig klare Verhältnisse schaffen und dem Täter erklären, dass er durch die Belästigung nichts erreichen kann. Gehen die Nachstellungen weiter, sollte man sie - zumindest nach außen hin - ignorieren. Reaktionen sind schließlich genau das, was der Täter provozieren will.
Ein weiterer wichtiger Schritt: Die Polizei alarmieren, damit der Fall aktenkundig wird.
Die permanente Belästigung und die Nachstellungen sollten unbedingt dokumentiert werden. Und zwar von Anfang an. Denn ganz hilflos steht man dem Stalking nicht gegenüber.
Über das Zivilrecht kann eine Unterlassungsklage angestrengt werden. Hat diese Erfolg, muss sich der Täter künftig fern halten aus der unmittelbaren Nähe des Opfers. Da Verstöße gegen diese Auflagen Geld kosten, ist das häufig ein guter Weg, Stalker auszubremsen.
Stalking-Opfer können sich nicht nur an die Polizei, sondern auch an Opferhilfe-Einrichtungen wie den Weißen Ring oder an das Gericht wenden. Dort werden sogenannte Opfer-Anwälte vermittelt, die sich auf den Bereich Stalking spezialisiert haben.

Anlaufstellen    

Opferschutzbeauftragte der Kreispolizeibehörde Düren

Kommissariat Vorbeugung
Aachener Straße 28, 52349 Düren
Telefon: 02421 949-0 bzw. 02421 949-841
www.polizei-nrw.de

Weißer Ring e.V. Düren/Jülich

Marienstraße 11, 52388 Nörvenich
Telefon: 02421 972383
www.weisser-ring.de

Weitere Informationen finden Sie unter www.no-stalking.de.

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